Haben Sie sich schon über die geplante Pflicht zur E-Rechnung informiert?

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Das Gesetz zur E-Rechnungspflicht wurde im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet.

Damit ist sicher: Die E-Rechnungspflicht im B2B Bereich wird kommen.

Im Grundsatz müssen alle Unternehmen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird abgestuft eingeführt.

Wir können Sie zu folgenden Fragen informieren:

  • Was ist eine E-Rechnung?
  • Wer ist verpflichtet, auf E-Rechnungen umzustellen?
  • Was gilt für Rechnungsempfänger?
  • Gibt es Ausnahmen bei der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung?
  • Wann soll die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen wirksam werden?
  • Welche Formate sind zulässig?
  • Was sind die Mindestangaben in einer E-Rechnung?
  • Wie funktionieren Aufbewahrung und Archivierung?
  • Das transaktionale Meldesystem für Inlandsumsätze
  • Welche Vorteile ergeben sich aus der
  • E-Rechnungspflicht?
  • Was müssen Sie jetzt veranlassen?

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Illustration mehrerer entspannter Personen die Kafee trinken

Laden Sie hier unsere kostenlose Präsentation zur E-Rechnung herunter

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Unsere E-Rechnung

Wir möchten Sie über eine Änderung unserer Rechnungsstellung informieren. Bisher haben Sie unsere Rechnungen per Post oder als PDF-Anhang per E-Mail erhalten.

Ab dem 01.07.2024 werden wir unsere Rechnungen im Format der E-Rechnung erstellen und Ihnen digital übermitteln. Sie erhalten unsere Rechnung künftig bequem an Ihre E-Mail-Adresse. Sollten Sie eine andere E-Mail-Adresse bevorzugen, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Die Umstellung wurde notwendig, da der Gesetzgeber die E-Rechnung im B2B-Umfeld voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 für verpflichtend erklären wird. Wir haben bereits heute unseren Rechnungsversand optimiert und erstellen unsere Rechnungen mit DATEV-Software.

Unsere E-Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach der vorgeschriebenen Norm EN16931.

Zukünftig werden wir unsere E-Rechnungen über die E-Mail-Adresse erechnung@bsbs-partner.de empfangen.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Für weitere Informationen zur Erstellung und zum Empfang von E-Rechnungen sowie zur Umstellung auf dieses Verfahren verweisen wir Sie gerne auf die folgenden Links: